Vertragsmanagement
Der liberalisierte Energiemarkt benötigt vielfältige
Vertragsbeziehungen untereinander.
Die Grundlage dieser Verträge ist das Energie-
wirtschaftsgesetz und die dazu gehörenden
zahlreichen Verordnungen.
Zu einer Energielieferung von Strom und Erd-
gas gehören die nachgenannten Verträge:
- Netzanschlussvertrag
- Anschlussnutzungsvertrag
- Netznutzungsvertrag
- Energieliefervertrag
(und ggf. weitere Dokumente.)
Das Energiebüro-Westfalen prüft die aktuelle Anschluss- und Versorgungsituation und kümmert sich um die notwendigen Vertragsinhalte.